Unsere A G Bs
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1. ALLGEMEINES
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der YOUR CONTENT und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die one content in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die one content ausdrücklich zustimmt.
1.4. Alle Vereinbarungen, die zwischen one content und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
2.1. Jeder an die YOUR CONTENT erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich dazu, one content sämtliche zur Erledigung eines Auftrages notwendigen Vorlagen, Inhalte, Text und Bildmaterialien zur Verfügung zu stellen.
2.3. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen one content insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.
2.4. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung durch die one content weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt one content eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für DesignLeistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.5. YOUR CONTENT überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und one content .
2.6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.7. YOUR CONTENT hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über dem Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt one content zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann one content 100% der vereinbarten, beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für DesignLeistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen, Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.8. YOUR CONTENT ist es gestattet, ihre Arbeitsergebnisse oder Ausschnitte daraus zum Zwecke der Eigenwerbung – auch nach Beendigung der Vertragszeit – unentgeltlich zu nutzen.
2.9. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
3. VERGÜTUNG
3.1. Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des Tarifvertrags für DesignLeistungen SDSt/AGD (neueste Ausgabe), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Vereinbarte Pakete können monatlich oder halbjährlich in Rechnung gestellt werden.
3.2. Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist YOUR CONTENT berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN UND REISEKOSTEN
4.1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für DesignLeistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) gesondert berechnet.
4.2. YOUR CONTENT ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der one content die entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3. Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.4. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME
5.1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
5.2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterischkünstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von one content hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeit, 1/3 nach Ablieferung. Vereinbarte Pakete können monatlich oder halbjährlich in Rechnung gestellt werden.
5.4. Bei Zahlungsverzug kannereinbarte Pakete können monatlich oder halbjährlich in Rechnung gestellt werden. Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
6. EIGENTUMSVORBEHALT ETC.
6.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an one content zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7. DIGITALE DATEN
7.1. YOUR CONTENT ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Diese Regelung schließt offene Daten und Rohdaten ein. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2. Hat die one content dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung YOUR CONTENT geändert werden.
8. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
8.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind one content Korrekturmuster vorzulegen.
8.2. Die Produktionsüberwachung durch YOUR CONTENT erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist one content berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. YOUR CONTENT haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der YOUR CONTENT 10 einwandfreie Belege unentgeltlich. YOUR CONTENT ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1. YOUR CONTENT verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch one content überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei one content geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
10. VERSCHWIEGENHEIT
YOUR CONTENT, deren Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen. Unterlagen und andere Informationen, die der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.
11. HAFTUNG
11.1. YOUR CONTENT haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet one content nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangene Gewinne ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt one content gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit YOUR CONTENT kein Auswahlverschulden trifft. One content tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
11.3. Sofern one content selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche YOUR CONTENT zustehenden Gewährleistungs, Schadensersatz und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme one content zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
11.4. Der Auftraggeber stellt one content von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen YOUR CONTENT stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
11.5. YOUR CONTENT übernimmt keine Haftung für durch den Kunden geliefertes Text und Bildmaterial.
11.6. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
11.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von one content.
11.8. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produkts haftet YOUR CONTENT nicht.
12. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
12.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wenn der Auftraggeber in Auftrag gegebene Arbeiten außerhalb der laufenden Betreuung ändert oder abbricht, wird er one content die bis dahin angefallenen Honorare und/oder Zeitaufwand vergüten und alle angefallenen Kosten einschließlich ausfallender Honorare und/oder Provisionen erstatten und one content von eventuell entstehenden Ansprüchen Dritter, insbesondere von Auftragsnehmern one content, freistellen. YOUR CONTENT behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
12.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann one content eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann one content auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
12.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller one content übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber one content von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
13. SCHLUSSBESTIMMUNG
13.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort der Sitz der one content.
13.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4. Gerichtsstand ist der Sitz von one content, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die one content ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand der AGB: 01.07.2022